Titel Ferienwohnungen Unger in Artern

Sie sind hier: ferienwohnungen-unger.de » Artern » Presseberichte 2002 » MZ 09.08.2002

Presseberichte


09.08.2002

Zugangsrecht für jedermann - Fahrverbot für Kraftfahrzeuge

Wippra/MZ. Sommerwetter ist Wanderwetter. Vor allem, wenn es die Sonne mal nicht ganz so gut meint und zum Baden animiert, suchen viele Mansfelder bei einem Spaziergang im Wald Ruhe und Entspannung. "Und das ist auch so gewollt", sagte Sabine Mané, Leiterin des Forstamtes Wippra. Sie wies darauf hin, dass dem Wald neben seiner wirtschaftlichen auch eine Erholungsfunktion zugeordnet ist. "Daher sind unsere Wälder auch für jedermann zugänglich", betonte sie. Das betrifft auch Pilz- und Beerensammler. Denn die gegenwärtig feuchte und warme Witterung lässt auf reichliches Pilzwachstum hoffen.

Geregelt ist das Betreten des Waldes im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG). Dessen Paragraf drei, Absatz eins, lautet: "Jede Person darf Feld und Wald zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten. . ." Und besonders für die Pilz- und Beerensammler ist Paragraf sechs gedacht. Er besagt, dass die pflegliche Entnahme von Feld- und Waldfrüchten in geringen Mengen und zum eigenen Gebrauch auch ohne Einwilligung des Nutzungsberechtigten gestattet ist. "Die Rechte der Bürger sind damit klar definiert", sagte Mané. Das gelte auch für Wälder, die sich in Privatbesitz befinden. Hier greift die so genannte Sozialpflichtigkeit, die besagt, dass diese Flächen der Allgemeinheit bis zu einem gewissen Grad zugänglich gemacht werden müssen. Allerdings haben die Forstleute auch schlechte Erfahrungen gemacht. Und das bezieht sich besonders auf die Kraftfahrer und deren Missachtung des grundsätzlichen Fahrverbotes auf den Waldwegen. "Autos und Motorräder haben im Wald nichts zu suchen", hob die Amtsleiterin hervor.

Aber immer wieder gebe es Klagen, dass nur ein flotter Sprung zur Seite die letzte Chance für Spaziergänger gewesen sei, einem Auto oder Motorrad auszuweichen. Diese vorsätzliche oder fahrlässige Handlung könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und bis zu 40 Euro kosten. Mané wies darauf hin, dass die Waldbesitzer, ob Land oder Privat, nicht verpflichtet seien, das Fahrverbot auf Waldwegen durch Schilder kenntlich zu machen. Allerdings weisen im Bereich des Forstamtes solche Schilder an von den öffentlichen Verkehrswegen abzweigenden Waldwegen auf das Fahrverbot hin. Trotzdem würden sie häufig ignoriert und so der Erholungswert für die Spaziergänger spürbar beeinträchtigt.

Für Radfahrer und Reiter gilt im Prinzip das gleiche Betretungsrecht wie für Fußgänger. Sie dürfen Privatwege, als solche sind auch die Waldwege durch den Landes- und Privatforst eingestuft, ebenfalls nutzen. Allerdings sind besonders Reiter dazu angehalten, auf Spaziergänger Rücksicht zu nehmen, die Wegränder zu nutzen und zu beachten, dass nachhaltige Schäden vermieden werden.

Von Hans-Joachim Paduch

09.08.2002
Copyright: Mitteldeutsche Zeitung

PDF-Icon - Anklicken zum Download der Datei Bericht als PDF-Datei

zurück Seiten-
anfang
Seite
drucken

Ferienwohnungen Unger in Artern, Nordstr. 3
Inh.: Günther Unger, Berliner Straße 31a, 47533 Kleve
Tel: 02821 45262, FAX: 02821 45263, eMail: post@ferienwohnungen-unger.de
letzte Änderung: 26. Februar 2011, © ungerweb